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ordentliche mitgliedschaft

 

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft in unserem Verein interessieren! 
Durch Ihren Beitritt unterstützen Sie unsere Kulturarbeit nicht nur finanziell sondern auch ideell!

 

Als Mitglied kommt Ihnen ein Stimmrecht in unserer Mitgliederversammlung zu und Sie können sämtliche Veranstaltungen des Vereines zu ermäßigten Eintrittspreisen oder sogar kostenlos besuchen. Mit unserem Newsletter halten wir Sie über unsere Tätigkeiten auf dem Laufenden. 

 

fördermitgliedschaft

Neben dem ordentlichen Mitgliedsbeitrag von 45,- € umfasst die Fördermitgliedschaft einen Spendenbeitrag von 105,- € pro Vereinsjahr. Als Fördermitglied kommt Ihnen ein Stimmrecht in unserer Mitgliederversammlung zu und Sie können sämtliche Veranstaltungen des Vereines kostenfrei besuchen. Mit unserem Newsletter halten wir Sie über unsere Tätigkeiten auf dem Laufenden. 

mäzen*innen

 

 Als Mäzen*in leisten Sie mit Ihrer Spende einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung unserer Projekte. Sie unterstützen dadurch faires, transparentes und nachhaltiges Kulturschaffen in Österreich und sowie die Etablierung einer unabhängigen freien Kulturszene.
 

Ihr Engagement findet Erwähnung in all unseren Publikationen. Neben dem freien Eintritt zu all unseren Veranstaltungen, organisieren wir für unsere Mäzen*innen einmal Jährlich ein exklusives Kulturevent. 

 

Leider ist es aktuell noch nicht möglich Ihre Spende an unseren Verein steuerlich abzusetzen (unsere Kritik an der aktuellen Gesetzeslage in punkto Spendenabsetzbarkeit siehe unten!)

Als Mäzenin verfügen Sie über kein Stimmrecht in unserer Mitgliederversammlung. 



mitgliedsbeiträge


Vereinsjahr
 1. Juni 2020 bis 31. Mai 2021

 

Jugendmitgliedschaft

€ 20,-
(bis zum 27. Lebensjahr)

 

Ordentliche Mitgliedschaft

€ 45,-

Fördermitgliedschaft

€ 150,-

Mäzen*in

ab € 500,-

 

Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft ?

Welche Form der Mitgliedshaft interessiert Sie?
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten im Zuge dieser Anfrage übermittelt und verarbeitet werden.

Spendenabsetzbarkeit? Wäre schön ...
Bedauerlicherweise besteht aufgrund der aktuellen Gesetzeslage in Österreich  die Möglichkeit der Spendenabsetzbarkeit ausschließlich für sogenannte "begünstigte Kunst- und Kultureinrichtungen" . Also ausschließlich jene, welche in den drei Vorjahren mindestens in zwei Jahren eine Förderung vom Bund, vom Land oder der Bundeshauptstadt Wien erhalten haben.  Von der Spendenabsetzbarkeit profitieren somit fast ausschließlich etablierte große Kulturhäuser und -festivals, die bereits öffentlich gefördert werden.

>> Die IG Kunst und Kultur zur Spendenabsetzbarkeit 
 

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